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Klima, Energie und Umwelt
29.01.2025

Nationale Biodiversitätsstrategie 2030

Am 18. Dezember 2024 wurde die überarbeitete Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) für den Zeitraum bis 2030 von der Bundesregierung beschlossen.

Seit 2007 ist die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) die zentrale Naturschutzstrategie zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. Die aktualisierte NBS 2030 berücksichtigt neue Herausforderungen, setzt internationale Vereinbarungen und leistet einen Beitrag für die Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. 

Die NBS 2030 bündelt die zentralen Themen und Ziele bezüglich des Biodiversitätsschutzes. Dabei werden neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie z. B. der Artenschutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen zusätzlich aktuelle Themen wie die Stadtnatur, die Klimaerwärmung, der Ausbau von erneuerbaren Energien und die Entwicklung in verschiedenen Wirtschaftssektoren berücksichtigt. 

Neben dem Strategieteil legt die NBS 2030 einen besonderen Fokus auf die Umsetzung der angestrebten Ziele. Hierfür sind in einem 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird. Ab 2027 werden weitere Maßnahmen in einem 2. Aktionsplan für die Zeit bis 2030 benannt, welche die Erreichung der Ziele bis 2030 sicherstellen sollen. 

Mit der Vereinbarung der Weltnaturkonferenz im Dezember 2022 haben sich alle unterzeichnenden Staaten bereit erklärt, ihre Nationalen Strategien und Aktionspläne für Biologische Vielfalt zu aktualisieren. Mit der nun finalen NBS 2030 erfüllt die Bundesregierung diese internationale Zusage. 

Die NBS 2030 hilft zusätzlich bei der Umsetzung anderer Pflichten, z. B. im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. 

Besonders interessant für die Kalksandsteinindustrie sind die Handlungsfelder „Energiewende und Rohstoffe“ mit folgenden Zielen:

  • Ziel: Naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien
    • Im Zuge der Energiewende soll der Übergang von fossilen Energieträgern und Kernenergie bis 2030 hin zu erneuerbaren Energien gestaltet werden.
    • Eine naturverträgliche Ausgestaltung des Ausbaus erneuerbarer Energien bezieht sich z. B. entsprechend geltender Gesetze auf die naturverträgliche Standortwahl, die Verfahren der Flächenauswahl und die Anlagenerrichtung und -gestaltung.
    • Für den Bau von Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV) sollen nur in geringem Umfang naturbelassene oder agrarisch genutzte Flächen herangezogen werden.
    • Der Bau von FF-PV soll insbesondere auf bereits versiegelte und vorbelastete Flächen gelenkt werden.
    • Der Grundsatz der Mehrfachnutzung kann die Flächeninanspruchnahme schonen und soll im Raumordnungsgesetz verankert werden.
    • Für den naturverträglichen Ausbau soll die Flächeninanspruchnahme für FF-PV auf die Dauer der energetischen Nutzung begrenzt werden.
    • Die Festlegung der Folgenutzung sichert die Möglichkeit des PV-Ausbaus bei gleichzeitigem langfristigem Erhalt der Flächen für Naturschutz und Landwirtschaft, durch Rückkehr zu dieser Nutzung bis Ende der energetischen Nutzung.
  • Ziel: Naturverträgliche Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen
    • Bis 2045 wird der Einsatz von Primärrohstoffen, deren Gewinnung mit erheblichen Verlusten an Biodiversität einhergehen kann, deutlich reduziert.
    • Die Entnahme und Verarbeitung von u.a. mineralischen Rohstoffen spielen eine nicht zu vernachlässigende Rolle bezüglich des landbezogenen Biodiversitätsverlusts.
    • Mit Blick auf begrenzte Ressourcen ist es notwendig, die Primärrohstoffgewinnung so weit wie möglich durch höhere Produktlebensdauern, mehr Ressourceneffizienz, Kaskadennutzung und Kreislaufführung der Materialien durch neue Technologien zu reduzieren. 

Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Regierung mit der Strategie umgehen wird, welche Aspekte tatsächlich umgesetzt werden und bei welchen Punkten die Strategie möglicherweise noch einmal nachgebessert wird.